Wer wird angesprochen
Das Dienstleistungsangebot Jobcoaching richtet sich in erster Linie an
- Menschen mit Behinderung/Erkrankung und einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % (Nachweis: z. B. Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der Begünstigten Behinderten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz bzw. nach den Behindertengesetzen der Länder),
- junge Männer und Frauen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Nachweis z. B. Bezug der erhöhten Familienhilfe)
- ausgrenzungsgefährdete Jugendliche mit Assistenzbedarf und
- Betriebe und Unternehmen, die diese Menschen beschäftigen bzw. bereit sind, diese einzustellen.
Auch Menschen mit Behinderungen/Erkrankungen und einem Grad der Behinderung von mindestens 30 %, bei denen es Schwierigkeiten oder Unsicherheiten im Arbeitsalltag gibt und die in Gefahr sind, den Arbeitsplatz zu verlieren, die Unterstützung zu Beginn eines Dienstverhältnisses oder bei einem Lehrgang zur Berufserprobung bzw. Arbeitserprobung/Arbeitstraining benötigen, werden durch das Jobcoaching unterstützt.
... für Menschen mit Behinderung vom 15. bis zum 65. Lebensjahr.