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NEBA ist eine Initiative des Sozialministeriumservice.

  • Unter der Dachmarke NEBA sind derzeit sechs Leistungen der Beruflichen Assistenz zusammengefasst, die österreichweit von über 200 Anbieter:innen umgesetzt werden. Die Angebote können Menschen mit Behinderungen zwischen 15 und 65 Jahren sowie Betriebe, die an diesem Arbeitskräftepotenzial interessiert sind, kostenlos in Anspruch nehmen. Mehr dazu...

  • Jugendcoaching richtet sich an Jugendliche ab dem 9. Schulbesuchsjahr sowie an außerschulische Jugendliche bis 19 Jahre, an Jugendliche mit einer Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf bis zum 24. Lebensjahr und an Jugendliche, die der Ausbildungspflicht unterliegen.

  • AusbildungsFit ist ein Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene nach Beendigung ihrer Schulpflicht, die Unterstützung für ihre weitere schulische oder berufliche Ausbildung suchen.

  • Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche mit Behinderungen bzw. anderen Vermittlungshemmnissen bei der Ausbildung im Rahmen einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation.

  • Das Jobcoaching ist ein besonders intensives Angebot der Beruflichen Assistenz; Zielgruppe sind vor allem Menschen mit Lernbehinderung.

  • Die Arbeitsassistenz richtet sich an Menschen mit Behinderungen, Jugendliche mit Assistenzbedarf und deren Dienstgeberinnen und Dienstgeber.

  • Das Betriebsservice richtet sich an alle Betriebe und bietet maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.

Nutzungsbedingungen

Praktischer Hinweis zur optimalen Navigation

Die Website ist für die Versionen folgender Browser mit einer Bildschirmbreite von mindestens 1280 px. optimiert: Internet Explorer 11, Edge 86+, Firefox 82+, Chrome 86+ und Safari 14+.

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1. Allgemeines

1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Benutzung der Website neba.at. neba.at ist ein Service des Sozialministeriumservice. Ziel ist es, interessierten Usern Informationen über alle Services von NEBA (Netzwerk Berufliche Assistenz) näherzubringen.

1.2 Neben diesen allgemeinen Informationen bietet neba.at Trägerorganisationen auch die Möglichkeit, NEBA relevante Informationen auf neba.at hochzuladen und sich Arbeitsdokumente im Mitgliederbereich downzuloaden.

1.3 Zwischen den Usern und dem Sozialministeriumservice kommt ein Vertrag über die Nutzung der auf neba.at angebotenen Services und Dienste zustande.

2. Suche von Assistenzstellen

2.1 User können über neba.at Assistenzstellen in ganz Österreich suchen. Das Sozialministeriumservice tritt bei dieser Recherche lediglich als Vermittler (Erklärungsbote) auf. Dieses Service ist für den User kostenlos.

2.2 Sämtliche Beschreibungen auf neba.at stammen von den Trägerorganisationen.

3. Urheberrecht und Links

3.1 Die Website-Gestaltung von neba.at sowie die auf neba.at veröffentlichten redaktionellen Artikel und Bilder genießen urheberrechtlichen Schutz.

3.2 Eine Vervielfältigung, öffentliche Zurverfügungstellung oder sonstige Verwertung urheberrechtlich geschützter Inhalte der neba.at-Site bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch das Sozialministeriumservice.

3.3 Die auf neba.at angebotenen Links werden im Interesse der User zur Verfügung gestellt. Die in den verlinkten Websites angebotenen Inhalte werden nicht von dem Sozialministeriumservice gestaltet. Das Sozialministeriumservice hat keinen Einfluss auf diese Sites, ein Zugriff auf diese Websites erfolgt auf alleinige Verantwortung des Users. Eine laufende Kontrolle der Inhalte der verlinkten Sites ist nicht möglich. Bei Information über allfällige Rechtsverletzungen auf verlinkten Sites werden Links gegebenenfalls entfernt.

4. Datenschutz siehe Datenschutzerklärungen

5. Schlussbestimmungen

5.1 Mit der Nutzung von neba.at und der Anmeldung auf neba.at stimmt der User diesen Nutzungsbedingungen sowie den Datenschutzbestimmungen ohne Einschränkungen zu.

5.3 User haben bei News, Events und Fallbeispielen auf neba.at dafür zu sorgen, dass sie sich sachlich und inhaltlich zutreffend äußern und in keine Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) eingreifen. Der User erklärt, das Sozialministeriumservice im Fall von Verletzungen von Rechten Dritter (sei es durch Verletzung von Urheberrechten, aber auch bei kreditschädigenden Äußerungen oder anderen Rechtsverletzungen), schad- und klaglos zu halten. Im Fall, dass ein User von Dritten wegen derartiger Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, hat er das Sozialministeriumservice unverzüglich davon unter Darlegung des Sachverhalts in Kenntnis zu setzen.

5.4. Das Sozialministeriumservice behält sich die Sperre von Usern im Fall von Rechtsverletzungen oder gegen die Netiquette verstoßendem Verhalten (etwa bei beleidigendem, unsachlichem oder belästigendem Verhalten) vor.

5.4 Alle Angaben auf der neba.at-Site wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für etwaige Fehler bei der Datenerfassung oder -übertragung kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Ebenso kann keine Haftung für unvorhersehbare Systemausfälle und Störungen, etwa infolge äußerer Angriffe oder aus anderen Gründen, die nicht in der Sphäre von dem Sozialministeriumservice liegen, übernommen werden.

5.5 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht.

5.6 Schriftliche Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Kunden bekannt gegebene (Email-)Adresse gesandt werden. Zwischen den Vertragsparteien gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Die Abänderung der Nutzungsbedingungen bedarf ebenso der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformgebot. Mündliche Absprachen haben keine rechtliche Bindung.

5.7 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Als Gerichtsstand wird das jeweilige sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt vereinbart.

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AusbildungsFit sowie das Vormodul AusbildungsFit werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.