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NEBA ist eine Initiative des Sozialministeriumservice.

  • Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche mit Behinderungen bzw. anderen Vermittlungshemmnissen bei der Ausbildung im Rahmen einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation.

Wer wird angesprochen

Berufsausbildungsassistenz können Jugendliche im Rahmen einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation in Anspruch nehmen:

  1. die entweder am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder
  2. die ohne Abschluss der Hauptschule oder der Neuen Mittelschule bzw. mit negativem Abschluss einer dieser Schulen sind, oder
  3. die Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes sind, oder
  4. von denen aufgrund des Ergebnisses einer vom Arbeitsmarktservice oder Sozialministeriumsservice beauftragten Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungsmaßnahme angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen, die durch eine fachliche Beurteilung nach einem in den entsprechenden Richtlinien des Arbeitsmarktservices oder des Sozialministeriumservices zu konkretisierenden Vier-Augen-Prinzip festgestellt wurden, der Abschluss eines Lehrvertrages gemäß § 1 nicht möglich ist.

Ein Tipp: Die Anbieter und Anbieterinnen der Berufsausbildungsassistenz in Ihrer unmittelbaren Nähe finden Sie im Berufsausbildungsassistenz-Unterpunkt AnbieterInnen.

Zusätzlich bekommen Sie auf dieser Webseite und auf www.dabei-austria.at einen Überblick über alle beruflichen Assistenzleistungen.

Oder Sie erkundigen sich bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice in Ihrem Bundesland, welche Organisationen in Ihrer unmittelbaren Nähe dafür in Frage kommen.

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AusbildungsFit sowie das Vormodul AusbildungsFit werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.