Berufsausbildungsassistenz
Berufsausbildungsassistenz bietet Jugendlichen neue Chancen durch verlängerte Lehre oder Teilqualifikation. Lehrlinge, Betriebe und Berufsschulen werden gleichermaßen von der Berufausbildungsassistenz begleitet. Diese Hilfe ermöglicht es Jugendlichen, eine Berufsausbildung erfolgreich zu absolvieren.
Wer wird angesprochen?
Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche mit Behinderungen oder anderen Vermittlungshemmnissen bei der Ausbildung im Rahmen einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation. Berufsausbildungsassistenz können Personen ab dem 15. Geburtstag in Anspruch nehmen, die sonderpädagogischen Förderbedarf und/oder Behinderungen haben, ohne oder mit negativem Pflichtschul-Abschluss sind oder keine Aussicht auf regulären Lehrabschluss haben.
- Personen ab dem 15. Geburtstag mit sonderpädagogischen Förderbedarf und/oder Behinderungen
- Personen ohne oder mit negativem Pflichtschul-Abschluss
- Personen ohne Aussicht auf regulären Lehrabschluss
Wie läuft Berufsausbildungsassistenz ab?
Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche entweder bei einer verlängerten Lehre oder einer Teilqualifikation. In einem eigenen Ausbildungs- bzw. Lehrvertrag werden die Dauer und die Inhalte der Teilqualifikation festgelegt. Bei der verlängerten Lehre ist der Besuch der Berufsschule Pflicht. Im Rahmen der Teilqualifikation wird in der Regel auch am Besuch der Berufsschule festgehalten.
Die Jugendlichen werden während der gesamten Ausbildungszeit von den Mitarbeitenden der Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt. Die BAS übernimmt die Abwicklung beim Abschluss des Lehr- oder Ausbildungsvertrags. Während der Ausbildung hält sie Kontakt zum Betrieb und zur Berufsschule. Bei Problemen wird der Betrieb vor Ort unterstützt.
Auszubildende werden beim Lernen der Inhalte durch Lernhilfen vor und während der Berufsschulzeit unterstützt. Die BAS übernimmt die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung bzw. die Organisation der Abschlussprüfung bei einer Teilqualifikation.
Bei Bedarf werden Jobcoaches eingebunden, welche die Ausbildenden im Betrieb unterstützen.
Partner:innen
Die Leistungen der BAS können nicht nur im Bereich der gewerblichen Berufe, sondern auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft in Anspruch genommen werden.
Die Berufsausbildungsassistenz wird vom Sozialministeriumservice finanziert und von kompetenten Trägerorganisationen abgewickelt.
Fragen und Antworten zu Berufsausbildungsassistenz
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Warum Berufsausbildungsassistenz?
Die Möglichkeit einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation bringt neue Chancen für Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen und für Unternehmen. Lehrlinge und Betriebe bekommen durch die BAS maßgeschneiderte Unterstützungsangebote. Jugendliche können einen erfolgreichen Abschluss ihrer Lehre oder Teilqualifikation und damit eine nützliche Berufsausbildung erhalten.
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Wie gelange ich zur Berufsausbildungsassistenz?
Üblicherweise wird vor der Teilnahme am AusbildungsFit das Jugendcoaching in Anspruch genommen. Die Jugendcoaches unterstützen dabei, Interessen und Stärken herauszuarbeiten, um die passende Ausbildung zu finden.
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Was kommt danach?
Nach der Abschlussprüfung gibt es verschiedene Möglichkeiten: einerseits der Einstieg ins Berufsleben, dabei ist es möglich, die Angebote des Jobcoachings oder der Arbeitsassistenz in Anspruch zu nehmen. Andererseits ist es auch möglich eine weitere Ausbildung zu absolvieren.
Erfahrungsberichte
Fallbeispiel S.
Fallbeispiel M.
Anbieter:innen
Adresse: 3580 Horn, Bahnstraße 5
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen: Für Jugendliche • mit sonderpädagogischer Förderbedarf• keinem oder negativem Abschluss einer Hauptschule bzw. Neuen Mittelschule• mit einer Behinderung im Sinne eines Behinderteneinstellungsgesetzes• Jugendliche mit individuellen Vermittlungshindernissen
Adresse: 3830 Waidhofen/ Thaya, Bahnhofstraße 18
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen: Für Jugendliche • mit sonderpädagogischer Förderbedarf• keinem oder negativem Abschluss einer Hauptschule bzw. Neuen Mittelschule• mit einer Behinderung im Sinne eines Behinderteneinstellungsgesetzes• Jugendliche mit individuellen Vermittlungshindernissen
Adresse: 3910 Zwettl, Landstraße 29
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen: Für Jugendliche • mit sonderpädagogischer Förderbedarf• keinem oder negativem Abschluss einer Hauptschule bzw. Neuen Mittelschule• mit einer Behinderung im Sinne eines Behinderteneinstellungsgesetzes• Jugendliche mit individuellen Vermittlungshindernissen
Adresse: 3950 Gmünd, Pestalozzigasse 3
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen: Für Jugendliche • mit sonderpädagogischer Förderbedarf• keinem oder negativem Abschluss einer Hauptschule bzw. Neuen Mittelschule• mit einer Behinderung im Sinne eines Behinderteneinstellungsgesetzes• Jugendliche mit individuellen Vermittlungshindernissen
Adresse: 4020 Linz, Grillparzerstraße 50
Nach Vereinbarung
Zielgruppen: Lehrlinge, die aus verschiedensten Gründen Unterstützung im Rahmen ihrer Ausbildung benötigen. Details unter §8b(4) BAG bzw. §18c OÖ LFBAG.
Adresse: 5020 Salzburg, Rainerstraße 27/6. Stock
Mo-Fr 9.00 - 12.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche und junge Erwachsene, die entweder am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, keinen oder einen negativen Hauptschulabschluss aufweisen, eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes aufweisen oder aus sonstigen Gründen keine Lehrstelle fanden bzw. die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis gemäß § 1 vermitteln konnte.
Adresse: 5301 Eugendorf, Wiener Straße 4a
Mo-Do 9.00-12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche und junge Erwachsene, die entweder am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, keinen oder einen negativen Hauptschulabschluss aufweisen, eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes aufweisen oder aus sonstigen Gründen keine Lehrstelle fanden bzw. die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis gemäß § 1 vermitteln konnte.
Adresse: 5500 Bischofshofen, Bahnhofstraße 15/1. Stock
Mo-Do 9.00-12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche und junge Erwachsene, die entweder am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, keinen oder einen negativen Hauptschulabschluss aufweisen, eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes aufweisen oder aus sonstigen Gründen keine Lehrstelle fanden bzw. die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis gemäß § 1 vermitteln konnte.
Adresse: 5580 Tamsweg, Regierungsrat-Haas-Platz 1
nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche und junge Erwachsene, die entweder am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, keinen oder einen negativen Hauptschulabschluss aufweisen, eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes aufweisen oder aus sonstigen Gründen keine Lehrstelle fanden bzw. die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis gemäß § 1 vermitteln konnte.
Adresse: 5700 Zell am See, Saalfeldnerstraße 28
Mo-Do 9-12 Uhr und nach Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche und junge Erwachsene, die entweder am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, keinen oder einen negativen Hauptschulabschluss aufweisen, eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes aufweisen oder aus sonstigen Gründen keine Lehrstelle fanden bzw. die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis gemäß § 1 vermitteln konnte.
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