Berufsausbildungsassistenz
Berufsausbildungsassistenz bietet Jugendlichen neue Chancen durch verlängerte Lehre oder Teilqualifikation. Lehrlinge, Betriebe und Berufsschulen werden gleichermaßen von der Berufausbildungsassistenz begleitet. Diese Hilfe ermöglicht es Jugendlichen, eine Berufsausbildung erfolgreich zu absolvieren.
Wer wird angesprochen?
Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche mit Behinderungen oder anderen Vermittlungshemmnissen bei der Ausbildung im Rahmen einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation. Berufsausbildungsassistenz können Personen ab dem 15. Geburtstag in Anspruch nehmen, die sonderpädagogischen Förderbedarf und/oder Behinderungen haben, ohne oder mit negativem Pflichtschul-Abschluss sind oder keine Aussicht auf regulären Lehrabschluss haben.
- Personen ab dem 15. Geburtstag mit sonderpädagogischen Förderbedarf und/oder Behinderungen
- Personen ohne oder mit negativem Pflichtschul-Abschluss
- Personen ohne Aussicht auf regulären Lehrabschluss
Wie läuft Berufsausbildungsassistenz ab?
Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche entweder bei einer verlängerten Lehre oder einer Teilqualifikation. In einem eigenen Ausbildungs- bzw. Lehrvertrag werden die Dauer und die Inhalte der Teilqualifikation festgelegt. Bei der verlängerten Lehre ist der Besuch der Berufsschule Pflicht. Im Rahmen der Teilqualifikation wird in der Regel auch am Besuch der Berufsschule festgehalten.
Die Jugendlichen werden während der gesamten Ausbildungszeit von den Mitarbeitenden der Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt. Die BAS übernimmt die Abwicklung beim Abschluss des Lehr- oder Ausbildungsvertrags. Während der Ausbildung hält sie Kontakt zum Betrieb und zur Berufsschule. Bei Problemen wird der Betrieb vor Ort unterstützt.
Auszubildende werden beim Lernen der Inhalte durch Lernhilfen vor und während der Berufsschulzeit unterstützt. Die BAS übernimmt die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung bzw. die Organisation der Abschlussprüfung bei einer Teilqualifikation.
Bei Bedarf werden Jobcoaches eingebunden, welche die Ausbildenden im Betrieb unterstützen.
Partner:innen
Die Leistungen der BAS können nicht nur im Bereich der gewerblichen Berufe, sondern auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft in Anspruch genommen werden.
Die Berufsausbildungsassistenz wird vom Sozialministeriumservice finanziert und von kompetenten Trägerorganisationen abgewickelt.
Fragen und Antworten zu Berufsausbildungsassistenz
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Warum Berufsausbildungsassistenz?
Die Möglichkeit einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation bringt neue Chancen für Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen und für Unternehmen. Lehrlinge und Betriebe bekommen durch die BAS maßgeschneiderte Unterstützungsangebote. Jugendliche können einen erfolgreichen Abschluss ihrer Lehre oder Teilqualifikation und damit eine nützliche Berufsausbildung erhalten.
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Wie gelange ich zur Berufsausbildungsassistenz?
Üblicherweise wird vor der Teilnahme am AusbildungsFit das Jugendcoaching in Anspruch genommen. Die Jugendcoaches unterstützen dabei, Interessen und Stärken herauszuarbeiten, um die passende Ausbildung zu finden.
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Was kommt danach?
Nach der Abschlussprüfung gibt es verschiedene Möglichkeiten: einerseits der Einstieg ins Berufsleben, dabei ist es möglich, die Angebote des Jobcoachings oder der Arbeitsassistenz in Anspruch zu nehmen. Andererseits ist es auch möglich eine weitere Ausbildung zu absolvieren.
Erfahrungsberichte
Fallbeispiel S.
Fallbeispiel M.
Anbieter:innen
Adresse: 8200 Gleisdorf, Business Park 6
Terminvereinbarung
Zielgruppen: Zielgruppe lt. § 8b(4) BAG
Adresse: 8380 Jennersdorf, Eisenstädter Straße 6
Mo-Fr 08:00 – 15:00, Termin nach tel. Vereinbarung
Zielgruppen: Zur Zielgruppe gehören Jugendliche, die am Ende der Pflichtschule einen sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, Abgänger_innen von Mittelschulen mit keinem oder negativem Abschluss, Jugendliche mit Behinderungen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes sowie Jugendliche, welche aus in der Person gelegenen Gründen Unterstützung bei der Ausbildung benötigen. Das Angebot richtet sich darüber hinaus auch an Lehr- und Ausbildungsbetriebe.
Adresse: 8605 Kapfenberg, Wiener Straße 60
Mo-Fr: 08:00-16:00
Zielgruppen:
Jugendliche aus den Bezirken Bruck-Mürzzuschlag und Leoben mit • negativem oder gar keinem Hauptschulabschluss • sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule • einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes • mit persönlichen Problemen, die zu Schwierigkeiten beim Lernen und Arbeiten führen
Adresse: 8740 Zeltweg, Bundesstraße 66
Mo-Do 07:30 – 15:00 Uhr, Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Zielgruppen: Personen mit, Sonderpädagogischer Förderbedarf, kein oder negativer NMS-Abschluss, anerkannte Behinderung nach BHG oder LBG, persönlicher Vermittlungshindernisse.
Adresse: 8940 Liezen, Fronleichnamsweg 11
Mo bis Do: 07:00 – 16:00; Fr: 07:00 – 12:00
Zielgruppen: Es besteht für Jugendliche die Möglichkeit der integrativen Berufsausbildung im BAG eine verlängerbare Lehre nach § 8b 1 BAG oder eine Teilqualifizierungslehre nach § 8b 2 BAG zu absolvieren.
Adresse: 9020 Klagenfurt, Rudolfsbahngürtel 2
MO-DO 08:00-16:00; FR 08:00-12:00
Zielgruppen: Berufsausbildungsassistenz: Das Angebot richtet sich an Lehrlinge, welche aus unterschiedlichen Gründen Unterstützung im Rahmen ihrer Ausbildung benötigen. Details unter §8b(4) BAG bzw. §18c OÖ LFBAG.
Adresse: A-7411 Markt Allhau, Gemeindestraße 7
Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr Freitag von 7:30 bis 15:00 Uhr
Zielgruppen:
Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, mit dritter Leistungsgruppe bzw. negativem Hauptschulabschluss, einer Behinderung i.S. d. BEinstG oder mit persönlichen Vermittlungshemmnissen im Sinne des AMS.
Adresse: Wiener Neudorf, Wiener Straße 17, Top 2.04
nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche zwischen dem 15.und dem 24.Lebensjahr, die entweder + am Ende der Pflichtschulzeit sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, + keinen oder einen negativen Pflichtschulabschluss aufweisen, +eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes nachweisen, oder +aufgrund persönlicher Vermittlungshindernissen keine Lehrstelle finden bzw. die das AMS in keine Lehrstelle vermitteln kann.
Adresse: Wiener Neustadt, Samuel-Morse-Straße 3A
nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche zwischen dem 15.und dem 24.Lebensjahr, die entweder+ am Ende der Pflichtschulzeit sonderpädagogischen Förderbedarf hatten,+ keinen oder einen negativen Pflichtschulabschluss aufweisen,+eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes nachweisen, oder+aufgrund persönlicher Vermittlungshindernissen keine Lehrstelle finden bzw. die das AMS in keine Lehrstelle vermitteln kann.
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