Wer wird angesprochen
Das Dienstleistungsangebot der Arbeitsassistenz richtet sich in erster Linie an:
- Menschen mit Behinderung/Erkrankung, die erwerbstätig sind oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % (Nachweis: z.B. Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der Begünstigten Behinderten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz bzw. nach den Behindertengesetzen der Länder),
- Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, mit Lernbehinderung oder mit sozialer und emotionaler Beeinträchtigung bis zum 25. Geburtstag,
- Betriebe und Unternehmen, die diese Menschen beschäftigen bzw. bereit sind, diese einzustellen.
Auch Menschen mit Behinderung/Erkrankung und einem Grad der Behinderung von mindestens 30 % können die Arbeitsassistenz in Anspruch nehmen, wenn sie ohne diese Unterstützung einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder beibehalten können.
Ein Tipp: Die AnbieterInnen der Arbeitsassistenz in Ihrer unmittelbaren Nähe finden Sie im Arbeitsassistenz-Unterpunkt AnbieterInnen.
Zusätzlich bekommen Sie auf dieser Webseite und auf www.dabei-austria.at einen Überblick über alle beruflichen Assistenzleistungen.
Oder Sie erkundigen sich bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice in Ihrem Bundesland, welche Organisationen in Ihrer unmittelbaren Nähe dafür in Frage kommen.
... für Menschen mit Behinderung vom 15. bis zum 65. Lebensjahr.