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NEBA ist eine Initiative des Sozialministeriumservice.

  • Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche mit Behinderungen bzw. anderen Vermittlungshemmnissen bei der Ausbildung im Rahmen einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation.

Wer sind die Partner:innen

Voraussetzungen, um die Berufsausbildungsassistenz in Anspruch nehmen zu können, sind:

  • Zielgruppenzugehörigkeit,
  • Abklärung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten durch das Jugendcoaching.

Die Leistungen der BAS können nicht nur im Bereich der gewerblichen Berufe, sondern auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft in Anspruch genommen werden.

Die Berufsausbildungsassistenz wird vom Sozialministeriumservice finanziert und von kompetenten Trägerorganisationen abgewickelt.