Zu Hauptinhalt springen

NEBA ist eine Initiative des Sozialministeriumservice.

  • NEBA Jugendcoaching banner
    Jugendcoaching richtet sich an Jugendliche ab dem 9. Schulbesuchsjahr sowie an außerschulische Jugendliche bis 19 Jahre, an Jugendliche mit einer Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf bis zum 24. Lebensjahr und an Jugendliche, die der Ausbildungspflicht unterliegen.

Fallbeispiel K.

Jugendcoaching: Fallbeispiel K.

Die Jugendliche K. besuchte im vergangenen Jahr gemeinsam mit ihrer Zwillingsschwester ihr letztes Pflichtschuljahr an einer Kooperativen Mittelschule. Ihre Schullaufbahn begann mit einem Vorschulbesuch, es gab jedoch Startschwierigkeiten in der Klasse. Danach in der Volksschule traten ebenfalls gröbere Probleme mit dem Lernen auf, vor allem gab es Schwächen in Mathematik. Für kurze Zeit wurde sie auch medikamentös behandelt, diese Therapie schwächte ihre Konzentrationsfähigkeit und Merkfähigkeit jedoch noch mehr und wurde wieder abgebrochen.

Fallbeispiel M.

Jugendcoaching: Fallbeispiel M.

M. ist 17 Jahre alt und wohnt schon seit einiger Zeit in einer betreuten Wohngemeinschaft. In der Schule wurden bei M. Lernschwächen, vor allem in Deutsch und Mathematik, festgestellt. Hauptproblem für M. ist aber seine Unsicherheit bei sozialen Kontakten. Er ist anderen Personen gegenüber sehr zurückhaltend, spricht nur nach Aufforderung und kann sein Befinden nur schwer äußern, was häufig zu Missverständnissen führt.

 

Fallbeispiel Z.

Jugendcoaching: Fallbeispiel Z.

Der 17-jährige Zlatko verfügt über einen Pflichtschulabschluss, findet aber nach der Schule keine Anbindung, weder ins Schulsystem noch in den Arbeitsmarkt. Er verbringt öfter seine Nachmittage in einem Jugendzentrum mit seinen Freunden.