Was sagt das
BUNDESSOZIALAMT DAZU

Mit dem Netzwerk Berufliche Assistenz verfügt das Bundessozialamt über ein Instrumentarium von Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung und andere benachteiligte Gruppen, die bezahlte Arbeit am regulären Arbeitsmarkt sicherstellen und erhalten sollen.
Die NEBA Angebote bauen in mehrfacher Hinsicht auf Kompetenzen auf:
In erster Linie natürlich auf den Fähigkeiten und Stärken von Menschen mit Behinderung, aber auch auf der fachlichen Kompetenz unserer Trägerorganisationen und nicht zuletzt auf dem Wissen in unserer eigenen Organisation.
Besonderer Wert wird bei den NEBA-Angeboten auf die Zielgruppe der Jugendlichen mit Behinderung bzw. Benachteiligung gelegt, die am Übergang zwischen Schule und Beruf besondere Unterstützung durch aufeinanderfolgende und miteinander abgestimmte Instrumente benötigen. So kann dem Jugendcoaching, je nach Ergebnis des Klärungsprozesses, die Arbeitsassistenz (bei der Arbeitsplatzsuche) oder die Berufsausbildungsassistenz (bei Absolvierung einer integrativen Berufsausbildung oder Teilqualifizierung) folgen. Jugendliche mit schweren Funktionseinschränkungen oder mit Lernbehinderung erhalten durch das Jobcoaching besondere Unterstützung.
Maßgeschneiderte Angebote gibt es aber auch für Menschen mit Sinnesbehinderung oder psychischen Erkrankungen. Hier ist wiederum die Arbeitsassistenz das zentrale Angebot zur beruflichen Integration.
Das Netzwerk Berufliche Assistenz ist aber auch ein Angebot für die Wirtschaft. Jede Arbeitsplatzerlangung bzw. Sicherung eines gefährdeten Arbeitsplatzes schafft auch einen unmittelbaren Mehrwert für den Betrieb. Oftmals werden durch die im Betrieb geleistete Integrationsarbeit auch innerbetriebliche Ressourcen geschont und für den Betrieb zusätzliche Leistungen (z.B. Lohnförderungen) lukriert.
Ihr
HR Dr. Günther Schuster
Bundessozialamtsleiter
Landesstellen des Bundessozialamts
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Babenbergerstraße 35 · 8021 Graz
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Babenbergerstraße 5 · 1010 Wien
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