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NEBA ist eine Initiative des Sozialministeriumservice.

  • Jugendcoaching richtet sich an Jugendliche ab dem 9. Schulbesuchsjahr sowie an außerschulische Jugendliche bis 19 Jahre, an Jugendliche mit einer Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf bis zum 24. Lebensjahr und an Jugendliche, die der Ausbildungspflicht unterliegen.

Wer sind die Partner:innen

Jugendliche mit niedrigen Qualifikationen sind von Arbeitslosigkeit bedroht. Damit sind sie auch gefährdet, an den Rand der Gesellschaft gedrängt bzw. ausgegrenzt zu werden. Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten spielt daher im Jugendcoaching eine große Rolle.

Eine weitere wesentliche Partnerin ist die Schule. Lehrer und Lehrerinnen haben einen unmittelbaren und sehr engen Kontakt zu den Jugendlichen. Dadurch sind sie in der Lage, Jugendliche mit schwachen Lernleistungen oder vermehrtem Fernbleiben vom Unterricht namhaft zu machen.

Jugendliche, die sich bereits außerhalb des Schulsystems befinden und abbruchs- bzw. ausgrenzungsgefährdet sind, können auch über die Zusammenarbeit mit der offenen Jugendarbeit (z. B. Jugendzentren) erreicht werden.

Im Sinne einer Partnerschaft ist während des gesamten Jugendcoaching der Kontakt zu den Erziehungsberechtigten und der Schule sowie der offenen Jugendarbeit aufrechtzuerhalten und positiv weiterzuentwickeln.

Sollte nach einer Abklärung der Situation als nächster Schritt für die Jugendlichen nicht die weitere Schullaufbahn, sondern ein Übertritt ins Berufsleben stattfinden, sind das Arbeitsmarktservice, externe Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und nicht zuletzt Ausbildungsstellen sowie Wirtschaftsbetriebe in die Partnerschaft eingebunden.

... Erziehungsberechtigte, Schule und Betrieb.

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AusbildungsFit sowie das Vormodul AusbildungsFit werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.